Medizinrecht
Ihr gutes Recht gegen Risiken und Nebenwirkungen
Der Bereich des Medizinrechts ist komplex, schwer zu durchschauen und regelmäßigen Wandlungen unterworfen. Unser Ansatz besteht in der ganzheitlichen rechtlichen Betreuung von (Vertrags-) Ärzten, (Vertrags-) Zahnärzten und Apothekern in sämtlichen Stadien ihrer Berufsausübung. Dies beginnt mit der Niederlassung oder dem Praxiskauf, führt über die Bildung von Kooperationen, Disziplinarverfahren, berufsrechtlichen Verfahren, Haftpflichtverfahren bis hin zur Auseinandersetzung von Kooperationen und Praxisabgaben.
Wir helfen nicht nur bei der Abwehr von Regressansprüchen seitens der Körperschaften oder Haftpflichtansprüchen von Patienten, sondern schaffen Rechtssicherheit bei der zukunftsorientierten und gesellschaftsvertraglichen Entwicklung einer Praxis. Und hier gilt es, gestalterisch die Vorstellungen und Ziele unserer Mandanten mit den gesellschaftsrechtlichen, sozialrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Regelungen in Einklang zu bringen.
Darüber hinaus betreuen wir Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und sonstige medizinische Leistungserbringer insbesondere in allen Bereichen der Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung.
Unser Leistungsspektrum u. a.:
- Beratung in allen Fragen des Arztrecht, Zahnarztrecht, Krankenhausrecht
- Vertretung von Arzt und Zahnarzt vor der Ärztekammer, Zahnärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung (KV), Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV)
- Beratung im Zusammenhang mit dem vertrags(zahn)ärztlichen Zulassungswesen/Vertrags(zahn)arztsitz
- Vertretung vor den Zulassungsgremien (erstmalige Zulassung, Nachbesetzungsverfahren in gesperrten Planungsbereichen/überversorgten Gebieten)
- Recht der ärztlichen Vergütung, Beratung und Vertretung in Fragen der Honorarverteilung/Regelleistungsvolumina
- Vertretung in Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Richtgrößenprüfungen
- Krankenhausrecht
- (Vertragliche) Gestaltung von (zahn-)ärztlichen Kooperationen (zum Beispiel: Berufsausübungsgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen, medizinische Versorgungszentren, Job-Sharing)
- Vertragliche Verzahnung von stationärer und ambulanter Versorgung
- (Zahn-)ärztliches Haftpflichtrecht
- Disziplinarverfahren
- Berufsrechtliche Verfahren
- Vertretung in Zulassungsentziehungsverfahren
- Verteidigung in Strafverfahren: Arzneimittelstrafrecht, Medizinstrafrecht
- Praxisverkäufe/Praxisübertragungen
- Auseinandersetzung von Kooperationen
- Praxisbezogene arbeitsrechtliche und mietrechtliche Fragestellungen
Sonstiges:
- Vortragstätigkeiten für verschiedene Seminaranbieter und Dienstleister
- Eine Vielzahl von Veröffentlichungen in verschiedenen Fach-Publikationen
- Veröffentlichung der Bücher „Arztrecht – Praxishandbuch für Mediziner“ und „Zahnarztrecht – Praxishandbuch für Zahnmediziner“
- Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern anderer Bereiche, die ebenfalls auf Mediziner spezialisiert sind
