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Tierarztrecht

Tierarztrecht

Vom Tier- bis zum Verbraucherschutz

Das Tierarztrecht stellt ein komplexes Regelwerk dar und verdeutlicht, wie wichtig der Tierarzt für die heutige Gesellschaft ist. Er behandelt nicht nur Hunde, Katzen und  andere Haustiere, er ist auch für die Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie von größter Bedeutung – als Partner und Kontrollinstanz.

Bei seiner Arbeit steht der Tierarzt ständig unter kritischer Beobachtung und Prüfung sowohl durch den Tierhalter als auch durch Behörden. Gerade die Komplexität des Tierarztrechts birgt zivil- und strafrechtliche Risiken für den Tierarzt in sich – sei es bei der Abgabe oder der Anwendung eines Medikaments oder bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Tierseuchenfall.
Es ist unser Ziel, den Tierarzt durch unser breit gefächertes Leistungsspektrum ganzheitlich zu betreuen und ihm juristisch den Rücken freizuhalten. Wir sehen uns somit als „Tierarzthelfer“.

Leistungsspektrum u. a.:

  • (Vertragliche) Gestaltung tierärztlicher Kooperationen, insbesondere Bildung von tierärztlichen Gemeinschaftspraxen
  • Praxisübertragungen (Praxiskäufe und -verkäufe)
  • Gesellschaftsauseinandersetzungen
  • Tierarzthaftpflichtrecht
  • Tierseuchenrecht
  • Arzneimittelrecht (AMG, TÄHAV)
  • Berufsgerichtsverfahren
  • Strafverteidigung
  • Werberecht/Wettbewerbsrecht

Sonstiges:

  • Vortragstätigkeit für verschiedene Seminaranbieter und Veterinärakademien
  • Vortrags- und Vorlesungstätigkeit an veterinärmedizinischen Hochschulen
  • Vielzahl an Veröffentlichungen in verschiedenen Fachpublikationen
  • Veröffentlichung des „Praxishandbuchs Tierarztrecht“
  • Netz von spezialisierten Kooperationspartnern (Steuerberater, Finanzdienstleister, Versicherungsmakler, Fachunternehmen, Fortbildungseinrichtungen)

Informationen zum Thema Tierarztrecht können Sie in den Niederlassungen unserer Rechtsanwaltskanzlei in Münster, Berlin, Bochum, Leipzig, Düsseldorf, Dortmund oder Hamburg anfordern.